4 Verurteilung und Haft
4.1 Delikte
Tabelle 4.1 zeigt für verschiedene Deliktkategorien, wie viele JSG wegen ihnen verurteilt wurden.
| Deliktarten | Anzahl der JSG | Anteil der JSG |
|---|---|---|
| Körperverletzung | 206 | 46,4 % |
| Diebstahl/Unterschlagung | 200 | 45,0 % |
| Raub | 128 | 28,8 % |
| BtM-Delikte | 102 | 23,0 % |
| Delikte gg. d. persönl. Freiheit | 81 | 18,2 % |
| Betrug/Untreue | 66 | 14,9 % |
| Verkehrsdelikte | 25 | 5,6 % |
| Mord | 16 | 3,6 % |
| Sexualdelikte | 16 | 3,6 % |
| Brandstiftung | 10 | 2,3 % |
| Sonstige Delikte | 190 | 42,8 % |
Körperverletzung und Diebstahl beziehungsweise Unterschlagung sind die häufigsten Deliktklassen, wegen derer JSG zur Jugendstrafe verurteilt wurden. Weitere Deliktklassen, die mehr als ein Fünftel der JSG aufweisen, sind Raub und Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz. Unter den „sonstigen Delikten“ findet sich häufig Sachbeschädigung.
58,6 % der JSG sind (auch) wegen mindestens eines Gewaltdelikts (Körperverletzung, Raub oder Mord) inhaftiert.
Abbildung 4.1: Anzahl verschiedener Deliktkategorien (N = 444)
Über die Hälfte der JSG wurde wegen Delikten aus mehreren Kategorien verurteilt (Abbildung 4.1). Eine individuell heterogene Kriminalität deutet auf grundlegendere Schwierigkeiten der JSG hin: Die Delinquenz hat dann oft nicht nur eine spezifische Ursache (z. B. Armut, Sucht oder Gewalt als geteilte Normalität in einer Subkultur). Danach sollte sich auch die Behandlung ausrichten.
4.2 Antritt der Haft
Abbildung 4.2: Art des Antritts der Haft (N = 444)
Ein gutes Drittel derjenigen JSG, die vor der Jugendstrafe nicht in Untersuchungshaft waren, also eine Ladung zum Strafantritt erhalten haben, haben sich selbst zum Strafantritt gestellt (Abbildung 4.2). Insgesamt macht die Gruppe nur 22,3 % aller JSG aus.
Abbildung 4.3: Art des Antritts der Haft über die Zeit (N = 2537)
Im Zeitverlauf zeigt sich, dass der Anteil der JSG, die vor der Jugendstrafe in Untersuchungshaft waren (dies nicht unbedingt in der JSA Regis-Breitingen, in der erst seit 2018 Untersuchungshaft vollzogen wird), ab 2012 stark zugenommen hat: Während die absolute Anzahl der JSG mit Untersuchungshaft ungefähr gleich blieb (mit Ausnahme 2019 und 2020), fiel die Anzahl der JSG ohne U-Haft stark ab (Abbildung 4.3).
4.3 Dauer der Jugendstrafe und Haftlänge insgesamt
Abbildung 4.4: Dauer der Jugendstrafe in der JSA (N = 662)
Abbildung 4.4 zeigt Häufigkeiten von Zeitspannen, in denen die JSG ihre Jugendstrafe in der JSA verbüßen. Andere Haftarten als Jugendstrafe und Aufenthalte in anderen JVAen werden hier nicht einbezogen.
Die Mehrzahl der JSG verbüßt (Rest)-Jugendstrafen von bis zu einem Jahr. Bei nicht wenigen JSG ist dadurch der Zeitraum für Interventionen zeitlich sehr begrenzt.
Abbildung 4.5: Dauer der Jugendstrafe und Haftlänge insgesamt (N = 1308, zzgl. NA = 16)
Die meisten JSG, deren Jugendstrafe in den letzten fünf Jahren endete, verbüßten bis zu diesem Zeitpunkt eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr (Abbildung 4.5). Längere Haftdauern werden stetig seltener.
In der Abbildung nicht dargestellt sind Haftstrafen mit einer Dauer über 4 Jahre. Dies betrifft 1 JSG mit einer Jugendstrafe über 48 Monate und 5 JSG mit einer Gesamthaftlänge über 48 Monate.
Zusammenfassung
- Viele JSG sind wegen Delikten verschiedener Art verurteilt. Dies sollte bei der Behandlungsplanung beachtet werden.
- Von den JSG ohne Untersuchungshaft hat sich ein gutes Drittel selbst zum Strafantritt gestellt.
- Die meisten JSG verbüßen eine (Rest-)Jugendstrafe von bis zu einem Jahr Länge. Interventionszeiträume für die Behandlung der JSG sind häufig sehr begrenzt. Besonders Haftlängen über 18 Monate sind vergleichsweise selten.